Die Gerichte stützten sich auf das Merkblatt "Gewässerraum im Siedlungsgebiet" des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 18. Januar 2013.20 Nach diesem ist einzelfallweise zu prüfen, ob eine dichte Überbauung vorliegt. Der Betrachtungsperimeter ist so zu wählen, dass entweder eine logische Abgrenzung (Strassengeviert, Topographie, Bebauungsmuster) übernommen wird oder eine Fläche von mindestens 5'000 m2 einseitig längs des Gewässers betrachtet wird.21