nicht gleichzustellen mit der raumplanungsrechtlichen Definition einer "weitgehenden Überbauung". In eher peripher gelegenen Gebieten sind die Anforderungen oft nicht erfüllt.18 Gestützt auf diese Praxis hat das Verwaltungsgericht in einem kürzlich ergangenen Entscheid das Vorliegen einer dichten Überbauung bei einer Bauparzelle in einem locker bebauten Bereich mit viel Grünraum in einer Entfernung von rund 400 Metern vom Dorfzentrum von Kandersteg verneint.19 Die Gerichte stützten sich auf das Merkblatt "Gewässerraum im Siedlungsgebiet" des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 18. Januar 2013.20