d) Nach der bundesgerichtlichen Praxis ist der Begriff des "dicht überbauten Gebiets" restriktiv auszulegen. Es geht darum, dass in solchen Gebieten die raumplanerisch erwünschte städtebauliche Verdichtung und die Siedlungsentwicklung nach innen ermöglicht und Baulücken geschlossen werden können, auch wenn sie von einem Fliessgewässer durchquert werden. Der Begriff des "dicht überbauten Gebiets" ist dabei RA Nr. 110/2016/28 15