Insbesondere wird beim Blick von der R.________ aus das Bauvorhaben mehrheitlich vom Eckhaus (Parzelle Nr. Q.________) verdeckt und der von der OLK kritisierte Gebäuderücksprung an der Nordwestecke und die unruhige Dachform sind kaum bzw. erst beim Eintritt in die Gasse ersichtlich, während die Sicht auf die Nordwestecke des Neubaus auf Parzelle Nr. O.________ mit dem überdachten Balkon frei bleibt.16 Im Verhältnis zur gegenwärtigen Situation ist daher nicht ersichtlich, dass das Bauvorhaben zu einer massgeblichen Beeinträchtigung des Ortsbildes führt. 15 Protokoll Augenschein vom 21. September 2016, Bilder 1-4; vgl. auch Bild 8 aus der Gegenrichtung