Anlässlich des Augenscheins am 21. September 2016 erklärte die Beschwerdegegnerschaft, dass die mit der Projektänderung vom 28. Mai 2015 erfolgte neue Ausrichtung des Gebäudes und der Gebäuderücksprung in der Nordwestecke notwendig seien, um die Zugänglichkeit zum Louibach mit 32 t schweren Lastwagen für Massnahmen des Hochwasserschutzes zu gewährleisten. Am Augenschein zeigte sich zudem, dass das Projekt mit der geänderten Ausrichtung die Fluchten des Neubaus auf der Nachbarparzelle Nr. O.________ aufnimmt. Dieser wurde gemäss den Angaben der Gemeinde im Jahr 2012 bewilligt und zwischen 2015 und 2016 erstellt.