Die rückwärtige Fassade des Lift- und Treppenhausanbaus wirke unruhig und schlecht proportioniert. Die Befensterung an der Nordfassade sei bescheiden und gebe keine adäquate gestalterische Antwort auf den Ort. Zusammenfassend hielt die OLK fest: "Das Erhaltungsziel im Ortsbilderhaltungsbereich nach GBR wird mit dem vorliegenden Projekt erst erreicht, wenn die Gebäudeausrichtung wie im ursprünglichen Projekt belassen wird. Damit sich das Gebäude besser ins Ortsbild integriert, muss das Gebäudevolumen und die Dachform vereinfacht werden. Die RA Nr. 110/2016/28 11