Nach dem OLK-Bericht vom 12. Mai 2014 nahm das ursprüngliche Vorhaben "die Fluchten der umliegenden Bauten auf und integriert sich gut in die Dorfstruktur". Es stellt sich daher die Frage, wie das geänderte Projekt mit der leicht abgedrehten Gebäudeausrichtung zu beurteilen ist. Hinzu kommt, dass der Gebäuderücksprung eine gewisse Unruhe in Fassade und Dach bringt, welche sich auf die Gesamtwirkung auswirken kann und Anlass zur genaueren Prüfung im Lichte der Vorschriften über die Dorfkernzonen gibt. Die BVE hat daher Fachberichte der OLK zu den Projektänderungen vom 28. Mai 2015 und vom 5. Dezember 2016 eingeholt (Art. 22 Abs. 1 Bst. a BewD) und einen Augenschein durchgeführt.