vorgenommen. Danach war beim ursprünglichen Projekt eine Abstimmung mit der Gebäudeflucht des bestehenden Gebäudes auf Parzelle Nr. Q.________ wegen der ursprünglich grösseren Dimension des Bauprojekts nötig. Das redimensionierte Projekt passe nun gut in die bestehende Bebauung. Nach den Vorschriften des GBR fällt allerdings die Gebäudestellung bzw. -ausrichtung bei der ästhetischen Beurteilung unabhängig von den Gebäudedimensionen ins Gewicht. Nach dem OLK-Bericht vom 12. Mai 2014 nahm das ursprüngliche Vorhaben "die Fluchten der umliegenden Bauten auf und integriert sich gut in die Dorfstruktur".