d) Mit der Projektänderung vom 28. Mai 2015 wurde das Bauvorhaben redimensioniert und es wurden verschiedene Gestaltungsaspekte verändert, die hinsichtlich der ästhetischen Beurteilung bedeutsam sind. Insbesondere ist das Gebäude nun leicht anders ausgerichtet und an der Nordwestecke mit einem Gebäuderücksprung versehen. Diese Elemente sind bei der Projektänderung vom 5. Dezember 2016 unverändert geblieben. Die BVE hat in ihrem Entscheid vom 23. Juni 2015 festgehalten, dass die Projektänderung vom 28. Mai 2015 auf ihre Übereinstimmung mit den Gestaltungsvorschriften geprüft werden muss. Die Gemeinde hat diese Beurteilung im angefochtenen Entscheid selber