Die wohlproportionierten, verzierten Holzfassaden prägen das Ortsbild." Das unüberbaute Gebiet des Louibachs wurde im Fachbericht nicht als prägendes Element angeführt. Am Augenschein vom 21. September 2016 hielt der Vertreter der OLK zudem ausdrücklich fest, dass die Ortsbildschutzvorschriften nicht gegen jegliche Überbauung der Parzelle Nr. M.________ sprechen. Die Ausführungen der OLK stimmen mit den Eindrücken des Augenscheins überein und überzeugen. Als prägende Elemente gelten demnach die von der OLK angeführten Elemente der Bebauung.