Diese Bestimmungen gehen weiter als Art. 9 Abs. 1 BauG; ihnen kommt daher selbständige Bedeutung zu. c) Die BVE hat im Verfahren RA Nr. 110/2013/31 zum ursprünglichen Projekt einen Fachbericht der OLK eingeholt.11 In diesem charakterisierte die OLK die Umgebung des Bauvorhabens und die prägenden Elemente, Merkmale und Strukturen des Ortsbildgestaltungsbereichs wie folgt: 10 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art.°9/10 N. 4 und 13; BVR 2009 S. 328 E. 5.2 mit Hinweisen 11 Akten RA Nr. 110/2013/31, Fachbericht der OLK vom 12. Mai 2014 RA Nr. 110/2016/28 9