In den Dorfkernzonen ist der Gestaltung und der Einpassung der Baukörper ins Ortsbild besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Insbesondere ist die bestehende Differenzierung der Fassaden-, Dach- und Firstgestaltung sowie der Gebäudehöhen zu erhalten und bei Neubauten weiterzuführen. Die Gestaltung und Ausrichtung benachbarter Gebäude ist aufeinander abzustimmen (Art. 15 GBR). Die Bauparzelle befindet sich zudem im Ortsbildgestaltungsbereich von Gstaad. Dieser bezweckt die Wahrung, die Gestaltung und die behutsame Erneuerung der für das Ortsbild prägenden Elemente, Merkmale und Strukturen (Art. 49a Ziff. 1 GBR).