Das Baureglement der Gemeinde Saanen (GBR) hält zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes in allgemeiner Weise fest, dass alle Bauten und Anlagen hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung, Gebäudestellung, Proportionen, Fassaden-, Balkon- und Dachgestaltung und der Verwendung von Baumaterialien so auszubilden sind, dass zusammen mit den bestehenden oder vorauszusehenden Bauten eine gute Gesamtwirkung entsteht und die Schönheit oder erhaltenswerte Eigenart des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes gewahrt bleibt (Art. 26 Abs. 1 GBR). In den Dorfkernzonen ist der Gestaltung und der Einpassung der Baukörper ins Ortsbild besondere Aufmerksamkeit zu schenken.