In der Westfassade soll zudem im Erdgeschoss ein Schaufenster eingefügt werden. Die wesentlichen Merkmale, namentlich das Gebäudevolumen und die äusseren Masse, die Erschliessung, der Wohnzweck und 6 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 7 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 8 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 49 N. 15 RA Nr. 110/2016/28 7 die Materialisierung blieben unverändert, ebenso der Standort und die Ausrichtung des Gebäudes und die Dachgestaltung.