Die Beschwerdeführenden hielten mit Stellungnahme vom 16. Januar 2017 bzw. 18. Januar 2017 an ihrer Auffassung fest, wonach das Bauvorhaben unzulässig ist. Die Projektänderung bringe eine geringfügige ästhetische Verbesserung, genüge aber weiterhin den Ästhetikvorschriften und den Regeln über den Gewässerabstand nicht. Die OLK erstattete am 16. Januar 2017 einen Zusatzbericht zur Projektänderung. Danach bringen die Anpassungen an der Nordfassade eine Verbesserung gegenüber dem vorangehenden Projekt, welche der entsprechenden Forderung der OLK gerecht werde. Der Fassadenversatz an der Nordwestecke bestehe aber fort, er verunkläre die Dachform und das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes.