7. Am 5. Dezember 2016 reichten die Beschwerdegegner eine Projektänderung ein. Mit dieser wurde die Fassadengestaltung auf der Nordseite angepasst, um den diesbezüglichen Anliegen der OLK Rechnung zu tragen. Die Gemeinde stimmte mit Stellungnahme vom 11. Januar 2017 der Projektänderung zu. Der OIK I hielt mit Schreiben vom 13. Januar 2017 fest, die Projektänderung ändere nichts an der wasserbaupolizeilichen Beurteilung. Die Beschwerdeführenden hielten mit Stellungnahme vom 16. Januar 2017 bzw. 18. Januar 2017 an ihrer Auffassung fest, wonach das Bauvorhaben unzulässig ist.