je eine Beschwerde bei der BVE ein. Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 3. Februar 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. 5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, vereinigte die Verfahren. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegner beantragten in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. April 2016 die Abweisung der Beschwerden und die Bestätigung des angefochtenen Gesamtentscheids. Die Gemeinde Saanen beantragte mit Stellungnahme vom 30. März 2016 die Abweisung der Beschwerden.