Als Auflage wurde verfügt, dass der Zugang zum Louibach mit bis zu 32 t schweren Fahrzeugen kurzfristig möglich sein muss. Zudem wurde die Erstwohnungsnutzung mit Zweckentfremdungsverbot verfügt und eine entsprechende Anmerkung im Grundbuch angeordnet. 4. Gegen den Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 3. Februar 2016 reichten die Beschwerdeführenden 1-4 sowie die Beschwerdeführenden 5 und 6 am 4. März 2016 2 Einwohnergemeinde Saanen, Baureglement, genehmigt vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)