3. Die Gemeinde nahm in der Folge das Verfahren wieder auf. Die Projektänderung gemäss Plänen vom 28. Mai 2015 betraf den Neubau eines Einfamilienhauses mit fünf Zimmern und drei Parkplätzen, davon einer in einem Garagenanbau. Die Beschwerdeführenden reichten gegen das geänderte Projekt erneut Einsprache ein. Mit Gesamtentscheid vom 3. Februar 2016 wies die Gemeinde Saanen die Einsprachen ab und erteilte die Baubewilligung für das geänderte Projekt gemäss den Plänen vom 28. Mai 2015. Der Gesamtentscheid umfasste auch die Bewilligung nach Art. 41c Abs. 1 Bst.