2. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Die Beschwerdegegner reichten im Beschwerdeverfahren mehrere Projektänderungen ein, mit denen das Vorhaben deutlich redimensioniert wurde. Zudem erklärten sie sich mit einer Auflage bezüglich Erstwohnungsnutzung einverstanden. Mit Entscheid vom 23. Juni 2015 hob die BVE den Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 18. Dezember 2012 auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Projektänderungsverfahrens und zum Entscheid über das geänderte Projekt gemäss Plänen vom 28. Mai 2015 an die Gemeinde zurück.