d) Sowohl der Stromanschluss als auch die Zugänglichkeit für technisches Personal sind damit sichergestellt. Der Zugang erfolgt entlang der Gleise vom Bahnhof K.________, der lediglich rund 200 m vom Maststandort entfernt ist. Unter Berücksichtigung der beanspruchten Nutzung und den örtlichen Umständen ist diese Erschliessung als ausreichend zu betrachten. Durch den Austausch der Sendeanlage am bestehenden Mobilfunkmast werden mit Blick auf die Erschliessung weder polizeiwidrige Zustände geschaffen noch sonstige öffentliche Interessen gefährdet.