Da Mobilfunkanlagen keinen Verkehr auslösen und nicht wartungsaufwendig sind, sind an ihre Erschliessung keine übertriebenen Anforderungen zu stellen.5 Die Voraussetzung der Erschliessung stellt für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen daher kaum ein Problem dar. Erforderlich sind insbesondere Stromanschluss und Zugänglichkeit für technisches Personal.6