3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Amt für Berner Wirtschaft (beco) verzichtete mit Schreiben vom 14. März 2016 auf eine weitere Stellungnahme und stellte keinen Antrag. Das AGR und das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli beantragen in ihren Stellungnahmen vom 17. und 18. März 2016 die Abweisung der Beschwerden. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 31. März 2016, die Beschwerden seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.