2. Dagegen reichten die Beschwerdeführerin 1 am 4. März 2016 und die Beschwerdeführerin 2 am 5. März 2016 je eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 5. Februar 2016 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter beantragen sie die Sistierung des Verfahrens bis zum Nachweis einer Einigung mit der Beschwerdegegnerin betreffend die Erschliessung der Sendeanlage über die Privatstrasse der Beschwerdeführerin 2.