19 Benjamin Wittwer, Bewilligung von Mobilfunkanlagen, 2. Auflage, Zürich 2008, S. 89 RA Nr. 110/2016/24 12 4. Ungenügende Sachverhaltsabklärung a) Der Beschwerdeführer 1 rügt eine ungenügende Sachverhaltsabklärung. Zur Frage, ob das Bauvorhaben den Schutzzielen für das BLN-Objekt und für das kantonale Schutzgebiet entspreche, hätte ein Gutachten der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) eingeholt werden müssen.