Gestützt auf diese zustimmenden Amts- und Fachberichte ist das AGR zum Ergebnis gekommen, dass dem Bauvorhaben keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Durch die vorgesehene Installation in die bestehenden Bahnbauten werde die Anlage gut integriert und trete so wenig in Erscheinung. Die umliegende Landschaft werde von weiteren Eingriffen verschont, da die Anlage auch durch die anderen Mobilfunkbetreiberinnen genutzt werden könne.