0.80 m. Die Antennen werden an bestehenden Fahrleitungsmasten montiert, ebenso die Kabelverbindungen der Antennen mit den RS-Cabinets. Diese geringfügigen Neuanlangen im Bereich des bestehenden Bahntrassees haben keinen Einfluss auf die in der Beschreibung des BLN-Objekts Nr. 1314 genannten Elemente. Mit Blick auf die aus der Beschreibung des BLN-Objekts Nr. 1314 ableitbaren Schutzziele tangiert das Bauvorhaben das BLN-Objekt somit nicht, es bleibt dadurch ungeschmälert erhalten. Die Flusslandschaft und die darin eingebetteten Lebensräume werden dadurch nicht tangiert. Die BVE teilt die entsprechende Einschätzung des Fachberichts Landschaft und Raumplanung des AGR vom 10. Dezember 2015.