die Wälder, insbesondere die Auenwälder, in Qualität und Ausdehnung erhalten; die standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung, insbesondere der Streuewiesen, erhalten.14 d) Das Bauvorhaben wird auf dem bestehenden Bahntrassee bzw. an dessen Rand realisiert. Der Bereich mit den beiden Abschnitten im Bereich des BLN-Objekts befindet 12 Jörg Leimbacher, in Kommentar NHG, Zürich 1997, Art. 6 N. 5 und 6 13 Jörg Leimbacher, in Kommentar NHG, Zürich 1997, Art. 6 N. 7