Die Schutzziele eines BLN-Objekts müssen gestützt auf die im Inventarblatt beschriebene Bedeutung konkretisiert werden.13 Auch wenn die Entwürfe der überarbeiteten Objektblätter noch nicht verbindlich verabschiedet sind, kann als Anhaltspunkt darauf zurückgegriffen werden. Im Entwurf des überarbeiteten Objektblatts Nr. 1314 werden die Schutzziele wie folgt umschrieben: Die zusammenhängende und reich strukturierte Flusslandschaft erhalten; die Qualitäten des Flusses als Lebensraum für charakteristische und gefährdete Arten, insbesondere für strömungsliebende Fischarten sowie für Amphibien, erhalten; die Dynamik der frei fliessenden Aare zulassen;