e) Soweit die Beschwerdeführerin 2 mit ihrer Beschwerde Rechtsverwahrung anmelden will, kommt sie damit zu spät, weshalb darauf nicht eingetreten werden kann. Eine Rechtsverwahrung muss im Baubewilligungsverfahren angemeldet werden, im Baubeschwerdeverfahren ist dies nicht mehr möglich. Allerdings hat die Rechtsverwahrung ohnehin keine unmittelbare Rechtswirkung, sie bezweckt lediglich die Orientierung über Privatrechte (vgl. Art. 32 BewD7).