5 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 65 N. 6 RA Nr. 110/2016/24 5 werden. Die Einsprachemöglichkeit beschränkt sich dabei jedoch auf den Gegenstand der Projektänderung. Gegen das ursprüngliche Bauvorhaben kann daher nicht mehr Einsprache erhoben werden, soweit es von der Projektänderung nicht betroffen ist.6