2. Dagegen reichten der Beschwerdeführer 1 am 1. März 2016 und die Beschwerdeführerin 2 am 2. März 2016 je eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen beide, der Gesamtentscheid vom 4. Februar 2016 sei aufzuheben und das Baugesuch sei nicht zu bewilligen.