Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer 1 Einsprache. Am 11. August 2015 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, die unter anderem eine Reduktion des Projektperimeters in den Gemeinden Kiesen und Uttigen von Bahnkilometer 130.84 auf Bahnkilometer 130.1 beinhaltete. Nachdem die Projektänderung publiziert worden war, erhob auch die Beschwerdeführerin 2 Einsprache gegen das Bauvorhaben. Der Beschwerdeführer 1 hielt an seiner Einsprache fest. Mit Gesamtentscheid vom 4. Februar 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun die Baubewilligung.