2. Die Baugesuchsakten und die Projektänderung vom 23. Februar 2016 (Eingangsstempel RA BVE vom 29. Februar 2016) gehen zurück an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens betreffend Pflanzentrog im Sinne der Erwägungen sowie zur Prüfung der Projektänderung betreffend Parkplätze. 3. Die Beschwerdeführerin hat Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 300.00 zu bezahlen. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.