b) Laut Art. 43 BewD11 können die Baugesuchsteller während der Hängigkeit eines Baubewilligungsverfahrens oder eines nachfolgenden Beschwerdeverfahrens vor der BVE eine Projektänderung einreichen. Die Beschwerdeführerin hat in ihrer Baubeschwerde vom 25. Februar 2016 eine Projektänderung eingereicht, um den Einwänden der Vorinstanz betreffend Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen. Das Bauvorhaben sieht neu anstelle der vier Autoabstellplätze nur noch zwei Längsparkplätze vor, die vollständig auf dem Grundstück Gbbl. Nr. G.________ an der E.________strasse 64 zu liegen kommen.