10 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 14 N. 14 RA Nr. 110/2016/23 9 5. Autoabstellplätze a) Unbestritten ist, dass die vier Autoabstellplätze im Vorlandbereich nicht bewilligt sind. Ebenfalls unbestritten ist, dass diese seit mehr als fünf Jahren bestehen. Die Vorinstanz hat in ihrem Entscheid vom 25. Januar 2016 aus Gründen der Verkehrssicherheit die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bezüglich der Parkplätze verfügt.