dargetan oder belegt, dass zwischen dem Bauinspektorat und ihr eine Einigung in Bezug auf die Umgebungsgestaltung vorliegt. Es liegt lediglich eine zustimmende E-Mail des Stadtplanungsamts vor. Im Übrigen waren der Abbruch des bisherigen und die Errichtung eines neuen Pflanzentrogs auch nicht Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens zur Gesamtsanierung der Liegenschaft im Jahr 2011.