Das Bauinspektorat der Stadt Bern beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 1. April 2016, der Bauentscheid sei zu bestätigen. Eventualiter sei die Wiederherstellungsverfügung bezüglich der Parkplätze aufzuheben und die Längsparkierung gemäss Projektänderung vom 23. Februar 2016 zu verfügen. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen