3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, beteiligte die Grundeigentümerinnen der Liegenschaft von Amtes wegen am Verfahren, edierte die Akten und führte den Schriftenwechsel durch. In seiner Vernehmlassung vom 8. März 2016 nimmt das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Stellung zur Beschwerde, stellt aber keinen ausdrücklichen Antrag. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten 1 und 2 schliessen sich gemäss ihrem gemeinsamen Schreiben vom 15. März 2016 den Rechtsbegehren der Beschwerdeführerin an. Das Bauinspektorat der Stadt Bern beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 1. April 2016, der Bauentscheid sei zu bestätigen.