Bauabschlags vom 25. Januar 2016 sowie die Genehmigung der Projektänderung in Bezug auf die Autoabstellplätze vom 23. Februar 2016, die sie zeitgleich mit der Beschwerde bei der BVE einreichte. Zur Begründung führt sie im Wesentlichen aus, der Bauabschlag sei mangelhaft eröffnet worden, die Vorinstanz habe das rechtliche Gehör verletzt und die Wiederherstellungsverfügung sei aufgrund der Einreichung einer bewilligungsfähigen Projektänderung hinfällig geworden.