Mit Gesamtbauentscheid vom 25. Januar 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland dem Bauvorhaben den Bauabschlag und verfügte die Entfernung der bereits erstellten Autoabstellplätze innert zwei Monaten seit Rechtskraft des Entscheides. Bezüglich Pflanzentrogs verzichtete es auf die Wiederherstellung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 25. Februar 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des RA Nr. 110/2016/23 3