Das Bauinspektorat gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Verbesserung des Baugesuchs und zur Einreichung eines Ausnahmegesuchs für das Bauen im Vorland. Am 6. Januar 2014 reichte die Beschwerdeführerin ein überarbeitetes Baugesuch ein. Das Bauvorhaben wurde darin wie folgt umschrieben: "Vier Parkplätze zwischen Strasse und Grünzone (Situation wie vor der Sanierung). Neuer Pflanzentrog". Am 10. Januar 2016 reichte sie ein Ausnahmegesuch für die Erstellung der Autoabstellplätze ein und machte das Bauinspektorat darauf aufmerksam, dass zwischen der Stadt Bern und ihr ein Mietvertragsverhältnis für einen der vier Autoabstellplätze bestehe.