Am 25. Oktober 2013 reichte die Beschwerdeführerin ein nachträgliches Baugesuch ein. Das Bauinspektorat machte die Beschwerdeführerin in ihrem Schreiben vom 14. November 2013 darauf aufmerksam, dass beim Neubau der Liegenschaft in den Jahren 1971 und 1972 entlang der E.________strasse keine Abstellplätze für Fahrzeuge bewilligt worden seien. Der Pflanzentrog, der 1972 in der Baubewilligung für eine Laborantenschule genehmigt worden sei, müsse als Abbruch in den Umgebungsplan eingetragen werden. Das Bauinspektorat gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Verbesserung des Baugesuchs und zur Einreichung eines Ausnahmegesuchs für das Bauen im Vorland.