Liegenschaft an der E.________strasse 64 auf der Parzelle Bern 3 (F.________) Grundbuchblatt Nr. G.________. Während der Ausführung des Bauvorhabens begann die Beschwerdeführerin mit der Planung der Umgebungsgestaltung. Am 21. September 2012 stellte sie beim Stadtplanungsamt eine Voranfrage für die Errichtung eines Pflanzentrogs. Mit E-Mail vom 25. September 2012 stellte das Stadtplanungsamt die Bewilligung des Umgebungsgestaltungsplans in Aussicht. Am 3. Oktober 2013 stellte das Bauinspektorat der Stadt Bern fest, dass die Beschwerdeführerin ohne Baubewilligung strassenseitig vier neue Autoabstellplätze sowie einen neuen Pflanzentrog erstellt hatte.