e) Die BVE überprüft den Sachverhalt, andere Rechtsverletzungen inklusive Rechtsfehler bei der Ausübung des Ermessens sowie Unangemessenheit (Art. 66 VRPG). Ihr kommt damit volle Überprüfungskognition zu. Die BVE heilte durch die Überprüfung des Bauinventars im Beschwerdeverfahren den Anspruch auf rechtliches Gehör des Beschwerdeführers teilweise. Die Verletzungen wiegen jedoch schwer. Es ist daher fraglich, ob eine vollständige Heilung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren überhaupt möglich wäre oder ob das Verfahren wegen erheblichen Verfahrensmängeln teilweise aufgehoben werden müsste. Wie die