c) Die Vorinstanz gab in ihrem Entscheid einerseits die negative Beurteilung des Berner Heimatschutzes wieder. Anderseits erläuterte sie, weshalb die Abteilung Hochbau dessen Ansicht nicht unterstütze. Da der Wintergarten dezent sei und bereits ähnliche Bauvorhaben bewilligt worden seien, müsse im Sinne der Rechtsgleichheit entschieden werden. Sie führte zudem aus, das Bauvorhaben gefährde die öffentliche Sicherheit nicht und könne daher bewilligt werden. Trotzdem erteilte sie dem Bauvorhaben den Bauabschlag.