3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Betrag von Fr. 2'148.15 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. RA Nr. 110/2016/1 13 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Ursenbach, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, A-Post - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin