mit den Parzellen Ursenbach Grundbuchblätter Nr. G.________ und I.________ wird dem Baugesuch vom 21.05.2015 der Bauabschlag erteilt. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 1. Dezember 2015 bestätigt. 2. Der Beschwerdeführer hat Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 400.-- zu bezahlen. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.