Der umstrittene Weg führt vom E.________ in die Verbindungsstrasse zwischen F.________ und L.________. Sowohl ins F.________ als auch nach L.________ existieren auch zwei andere Verbindungen, entweder vom E.________ Richtung Nordosten über die Verbindung D.________ - M.________ - F.________ - L.________ oder vom E.________ Richtung Südwesten via Hauptstrasse. Diese beiden Verbindungen sind zwar etwas länger (rund 300 m), dafür aber gut ausgebaut. Auf der Hauptstrasse existiert zudem ein RA Nr. 110/2016/1 8