2. Gegen den Bauentscheid vom 1. Dezember 2015 reichte der Beschwerdeführer am 4. Januar 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids und die Abweisung des Baugesuchs. Eventualiter sei der Bauentscheid aufzuheben und die Akten seien mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Der Beschwerdeführer macht insbesondere geltend, es bestehe nach wie vor ein Interesse der Öffentlichkeit an der Benutzung der Fuss- und Fahrwege.